Schilderfabrik-Bohn Namensschilder, Schilder und Schlüsselanhänger  
 
Schilder Bohn, Startseite
Schilder Bohn Daten und Dateien... Schilder Bohn Schilder Bohn Häufig gestellte Fragen zu.... Schilder Bohn  
Schilder Bohn Gravur-Schriften... Schilder Bohn Schilder Bohn Schilder Bohn AGB`s Schilder Bohn Liefergebiet Österreich Schweiz Liefergebiet   Schilder Bohn Wir über uns... Schilder Bohn
Schilder Bohn Schilder Bohn Schilder Bohn Schilder Bohn
Schilder, Namensschilder, Hotelschlüsselanhänger, Garderobenmarken
Schilderfabrik-Bohn, Ihr Spezialist und zuverlässiger Lieferant für Schilder Schilder Bohn Schilder Bohn Schilder Bohn Hier finden Sie ergänzende Infos zu den Themen:
  PRODUKTE
Schilder Bohn
Schilder Bohn
Schilder Bohn
Schilder Bohn
Schilder Bohn
Schilder Bohn
Schilder Bohn
Schilder Bohn
Schilder Bohn Zuschnitte/Ronden
   
   
   
   
   
   
   
Schilder Bohn
Schilder Bohn
Schilder Bohn
Schilder Bohn
Schilder Bohn
 
Schilder Bohn
Schilder Bohn
  Schilder Bohn  
 
Sitemap Schilder
Schilder Bohn
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen: Blatt 2
(3) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.

(4) Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, oder von uns anerkannt sind.

§ 3 Lieferzeit und Versand

(1) Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur dann, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Bestellers voraus. Insbesondere gilt dies für die Bereitstellung von Dateien im erforderlichen Format. Ist eine Freigabe des Kunden erforderlich, so beginnt die Lieferzeit erst mit dem vorliegen des Freigabevermerks.

(3) Alle Sendungen werden auf Gefahr des Empfängers verschickt, beschädigte Waren sind erst nach schriftlichem Anerkenntnis des Schadens durch Bahn, Post bzw. Spediteur abzunehmen

§ 4 Abrufaufträge / Mitwirkungspflichten

(1) Hat der Kunde innerhalb einer vereinbarten Frist abzunehmen, kommt er mit dem Abruf der Bestellung länger als 2 Wochen in Verzug, sind wir berechtigt, die bestellten Waren bzw. die Restmengen dem Kunden anzuliefern.

(2) Ist der Kunde zur Erfüllung des Auftrags mitwirkungspflichtig, zum Beispiel durch Rücksendung des Korrekturabzuges oder Bestätigung der Druckreife, so hat er dieser Mitwirkungspflicht binnen 2 Wochen zu entsprechen; tut er dies nicht, gilt die Mitwirkungspflicht als geleistet, also der Druck als genehmigt.
     
  Schilder Bohn weiter        
             

Unsere große Schilder-Auswahl, Zuverlässigkeit und unser gutes Preis-Leistungsverhältnis stellen wir Ihnen hier in seiner ganzen Breite zur Verfügung. Gerne helfen wir Ihnen in Sachen Schilder weiter.

     
Schilder Bohn